Hier geht es zu den aktuellen Waldbrandstufen für Thüringen.
https://www.thueringenforst.de/aktuelles-medien/waldbrandgefahrenstufenkarte/
Prognose für die kommenden 4 Tage:
29.07.2021 Stufe 2
30.07.2021 Stufe 3
31.07.2021 Stufe 3
01.08.2021 Stufe 2
Quelle: Thüringen Forst
Die Waldbrandgefahrenstufen mit Erläuterungen
Waldbrandgefahrenstufe 1: Sehr geringe Gefahr. Keine Einschränkungen für Waldbesucher
Waldbrandgefahrenstufe 2: Geringe Gefahr. Keine Einschränkungen für Waldbesucher
Waldbrandgefahrenstufe 3: Mittlere Gefahr. Die Waldbrandgefahrenstufe 3 hat einen rein informativen Charakter für den Waldnutzer, Thüringen Forst verstärkt seine Informationsarbeit zur Waldbrandgefahr.
Waldbrandgefahrenstufe 4: Hohe Gefahr. Öffentlich zugängliche Grillplätze und Feuerstellen können durch das zuständige Forstamt gesperrt werden (punktuelle Waldsperrungen).
Waldbrandgefahrenstufe 5: Sehr hohe Gefahr. Die Waldbrandgefahrenstufe 5 kann schließlich zur Sperrung extrem gefährdeter Waldgebiete führen (flächige Waldsperrungen). Dies kann an sehr heißen Tagen beispielsweise die Sperrung von Badeseebereichen mit angrenzenden Kiefernwälder auf trockenen Waldböden sein, da erfahrungsgemäß durch Badeseebesucher mit offenem Feuer wie Zigaretten, Grill oder Lagerfeuer – bisweilen fahrlässig und ggf. unter Alkoholeinfluss – hantiert wird.
(Quelle: www.thueringenforst.de)
Waldbrand entdeckt ?
- Bringen Sie sich in sichere Entfernung und versuchen Sie (ohne sich selbst in Gefahr zu begeben) das Ausmaß des Brandes festzustellen. Beachten Sie dabei ggf. die Windrichtung.
- Versuchen Sie Ihren Standpunkt so genau wie möglich zu erfassen
NOTRUF absetzen 112 !!! Dabei sind folgende Angaben WICHTIG !!!
- Wer meldet den Brand – Ihr vollständiger Name
- Was brennt? – Bodenvegetation oder Baumkronen
- Sind Menschen oder Sachwerte in Gefahr? – sind Personen, Häuser oder andere Einrichtungen in Gefahr?
- Ort, von dem Sie den Brand melden? – Angabe Ihrer Rückrufnummer, Aufenthaltsort, wenn möglich auf Rettungskräfte warten, damit diese eventuell zum Brandort geführt werden können.
Bei kleinen Bränden können Sie auch Löschversuche mit Sand oder Erde einleiten, dies entbindet Sie jedoch nicht von der Pflicht den Brand zu melden. Oftmals ist ein Feuer augenscheinlich gelöscht, Glutnester können jedoch nur durch die Feuerwehr geprüft und ausgeschlossen werden.