Unsere Wehrleitung wird, entsprechend der derzeit gültigen Satzung der Stadt Greiz über die Freiwillige Feuerwehr und den Wasserwehrdienst vom 29.06.2015, im Abstand von 5 Jahren gewählt.
Wehrleitungssitzungen werden in der Regel 4x jährlich durchgeführt, bei Bedarf werden Sondersitzungen einberufen.
Die Kernaufgabe der Wehrleitung besteht darin, die Interessen der Kameradinnen und Kameraden der Einsatzabteilung zu vertreten, die Gemeinschaft innerhalb der Feuerwehr zu stärken sowie die gesetzlichen Forderungen der Satzung der Stadt Greiz über die Freiwillige Feuerwehr und den Wasserwehrdienst sowie des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes zu überwachen und durchzusetzen.
Derzeit wird die Einsatzabteilung der Feuerwehr Greiz – Hauptwache durch den Stadtbrandmeister und die Führungskräfte geleitet, da sich für die ehrenamtlichen Funktionen keine Kameradinnen und Kameraden zur Verfügung stellen.
Wehrführer
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Stellvertretender Wehrführer
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Erster Beisitzer/ Schriftführer
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Zweiter Beisitzer
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Dritter Beisitzer
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